Wenn sich der Anspruch nicht außergerichtlich durchsetzen lässt, machen wir Ihren Anspruch vor den Arbeitsgerichten geltend.
Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen, beispielsweise nach einer Kündigung. Zur Wahrung der Rechtsposition muss unbedingt ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.
Unser Leistungsspektrum umfasst daher selbstverständlich auch die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte.