Kosten
Guter Rat ist nicht umsonst.
Grade im Arbeitsrecht hat jede Partei in einem Gerichtsverfahren erster Instanz Ihre eigenen Kosten selbst zu tragen, unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
(RVG) oder einer individuell geschlossenen Vergütungsvereinbarung.
Gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
erfolgt die Abrechnung nach dem sogenannten "Streitwert", das bedeutet nach dem Wert des jeweils geltend gemachten Anspruchs. Soweit eine Vergütungsvereinbarung
getroffen wird, richtet sich die Höhe der Stundensätze nach der Schwierigkeit und wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Angelegenheit. Die Vergütungsvereinbarung wird in jedem Einzelfall individuell getroffen.
Im Rahmen einer sogenannten Erstberatung, in der die Erfolgsaussichten eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehens erörtert werden, sind die Rechtsanwaltsgebühren für Verbraucher durch das RVG auf einen Betrag von EUR 190,00 netto begrenzt.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung
verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Wir rechnen im Rahmen der Deckungszusage mit Ihrer Versicherung ab. Sie tragen dann nur Ihre mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.
Gerne informieren wir Sie über die zu erwartenden Kosten im Einzelnen in unserem Erstgespräch. Die Transparenz im Mandatsverhältnis ist uns sehr wichtig.
Nach dem geltenden Berufsrecht ist es uns verboten, kostenlose Rechtsberatungen zu erteilen.